Die allgemeine ambulante Palliativversorgung - AAPV
Auf einen Blick
- Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) kommt bei palliativen Patienten zum Einsatz, die zu Hause, im Pflegeheim oder im stationären Hospiz ambulant versorgt werden möchten
- Die AAPV wird vom Haus- oder Facharzt und vom Pflegedienst geleistet
- Erst wenn die Versorgung durch die AAPV nicht mehr ausreicht, kommt die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) zum Einsatz
Hinweis: Die Informationen dieses Fachtextes können und sollen eine ärztliche Meinung nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.
Bedeutung
Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) ist für Patienten geeignet, die zu Hause, im Pflegeheim oder im stationären Hospiz palliativ betreut werden wollen. Die Versorgung wird als „allgemein“ bezeichnet, weil die Behandelnden, meist Haus- oder Facharzt und Pflegedienst, palliative Patienten mit wenig komplexen Symptomen medizinisch und pflegerisch betreuen.
Ziel der AAPV ist es die Lebensqualität und die Selbstbestimmung des Patienten so lange wie möglich zu erhalten oder wenn möglich zu verbessern. Ein Großteil der Patienten können durch die AAPV ausreichend versorgt werden.
Ehrenamtliche Hospizmitarbeiter können bei der AAPV bei Bedarf hinzugezogen werden.
Ablauf
Die APPV ist für palliative Patienten, die mehr als eine Grundversorgung aufgrund ihrer fortgeschrittenen Erkrankung benötigen, aber keine so komplexen Symptome haben, dass eine spezialisierte palliative Versorgung (zum Beispiel eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung – SAPV notwendig ist. Die AAPV übernimmt auch die grundpflegerische Versorgung des Patienten.
Die Versorgung des Patienten wird mit dem Haus- oder Facharzt und den anderen Behandelnden (z.B. dem Pflegedienst) abgestimmt. Im Vergleich zur normalen ambulanten Pflege, gibt es mehr Zeit zur Versorgung des Patienten und auch bei den erbrachten Leistungen besteht mehr Flexibilität. Das lässt auch mehr Raum für Gespräche. Es findet auch eine psychosoziale und spirituelle Betreuung statt.
Leistungen
Die AAPV erbringt folgenden Leistungen:
- Erhebung des individuellen palliativen Bedarfs des Patienten
- Koordination der Versorgung, unter Leitung des Arztes wird die medizinische und pflegerische Versorgung aufeinander abgestimmt und alle beteiligten Behandelnden (Pflegedienst, Therapeuten, Fachärzte, Hospize) koordiniert
- Ausgedehnte Erreichbarkeit, das bedeutet Hausbesuche und telefonische Erreichbarkeit, Kommunikation mit den beteiligten Behandelnden und Angehörigen, außerhalb der üblichen Sprechstunden
- Fallbesprechungen mit wichtigen Beteiligten in der Versorgung des Patienten (z.B. Angehörige, Fachärzte, Pflegepersonal)
Gut zu wissen: um bestimmte Leistungen der AAPV über die Krankenkasse abrechnen zu können, benötigen Ärzte praktische und theoretische Kenntnisse in der Palliativversorgung und müssen jährlich Fortbildungen besuchen.
Unterschied AAPV und SAPV
Es gibt einige wichtige Unterschiede zwischen der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung (AAPV) und der spezialisierten ambulante Palliativversorgung:
- Voraussetzungen: es gibt unterschiedliche Voraussetzungen für eine Behandlung durch die AAPV und SAPV. Bei der SAPV müssen die Symptome des Patienten schwerer zu behandeln und komplexer sein. Das bedeutet, erst wenn ein Palliativpatient nicht mehr ausreichend durch die AAPV betreut werden kann, kommt die SAPV zum Einsatz. Das sind nur ca. 10% der ambulanten Patienten.
- Leistungserbringer: bei der AAPV sind die Leistungserbringer, die Patienten betreuen, auch die, die bereits die Grundversorgung des Patienten machen: Haus- oder Facharzt, ambulanter Pflegedienst. Diese Leistungserbringer verbringen nur einen kleinen Teil ihrer Zeit mit der Versorgung von palliativen Patienten. In der SAPV arbeiten Ärzte und Pflegekräfte, die ausschließlich palliativ arbeiten. Sie übernehmen daher auch nicht die Grundpflege des Patienten. Ambulante Hospizhelfer können in beiden Fällen unterstützen.
Man kann sich die AAPV und SAPV als unterschiedliche Stufen der ambulanten Palliativversorgung vorstellen. Erst wenn die Möglichkeiten der AAPV nicht mehr ausreichen, kommt die SAPV zu tragen. Einzig die SAPV-Beratungsleistung kann gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Kosten
Die Kosten für eine allgemeine ambulanten Palliativversorgung (AAPV) wird durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.
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Quellen
Kassenärztliche, B. (2020) Palliativversorgung - Allgemeine ambulante Palliativversorgung. https://www.kbv.de/html/aapv.php; Letzter Abruf: 15.11.2023
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