Spezialisierte ambulante Palliativversorgung - SAPV
Auf einen Blick
- Eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) kommt bei Patienten zum Einsatz mit: 1) einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung, 2) einem komplexen Beschwerdebild und 3) dem Wunsch im gewohnten Umfeld versorgt zu werden
- Ein multiprofessionelles SAPV-Team mit 24-Stunden-Rufbereitschaft sichert in Zusammenarbeit mit anderen Leistungserbringern (z.B. Pflegediensten) die Versorgung des Patienten
- Eine SAPV muss ärztlich verordnet werden. Es gibt unterschiedliche Versorgungsstufen
Hinweis: Die Informationen dieses Fachtextes können und sollen eine ärztliche Meinung nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.
Bedeutung
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein Angebot für Menschen mit unheilbaren Erkrankungen, die trotz komplexer Beschwerden weiter zuhause, in einem Pflegeheim oder in einem stationären Hospiz betreut werden möchten.
Sie findet in Ergänzung zur allgemeinen Versorgung des Patienten statt und ist „spezialisiert“, weil sie ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichtet ist.
Die SAPV hat eine 24-Stunden-Rufbereitschaft, was es Patienten erlaubt zu Hause versterben zu können und Krankenhauseinweisungen vorzubeugen, die der Patient und seine Angehörigen nicht wünschen.
Leistungen
Die SAPV bietet unterschiedliche Leistungen an:
- Sie berät und informiert Patienten, (pflegende) Angehörige und andere Fachdienste, die an der Versorgung des Patienten beteiligt sind
- Sie koordiniert die Versorgung unter Einbeziehung aller an der Pflege des Patienten Beteiligten
- Sie beginnen und passen Therapien zur Symptomlinderung an
- Sie bieten Unterstützung bei schwierigen familiären und psychosozialen Situationen
- Zusammen mit Patienten und Angehörigen werden Behandlungs- und Krisenpläne gemacht
- Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft, die unnötigen und belastenden Krankenhauseinweisungen oder Notarzteinsätzen vorbeugt und die Versorgung der Patienten auch nachts sicherstellt
All diese Leistungen sollen sicherstellen, dass die Patienten auch bei schweren Krankheitsverläufen weiter im häuslichen Umfeld verbleiben können.
SAPV-Team
SAPV-Teams bestehen aus spezialisierten Ärzten und Case Managern (Fallkoordinatoren). Auch Pflegekräfte und weitere Berufsgruppen, wie zum Beispiel Seelsorgern oder Psychologen, sind Teil der Teams oder können bei Bedarf hinzugezogen werden.
Das SAPV-Team arbeitet eng mit den Haus- und Fachärzten sowie mit den Pflegediensten zusammen, um auch komplexe Beschwerden bestmöglich zu lindern und eine schnelle, umfassende Versorgung sicherstellen zu können. Die SAPV kann die gesamte Versorgung übernehmen oder die bereits bestehende Grundversorgung des Patienten durch Hausarzt und Pflegedienst ergänzen.
Das Team hat regelmäßige Teamsitzungen und Fallbesprechungen, um sich über die Versorgung der Patienten auszutauschen.
Voraussetzungen
Eine Versorgung durch die SAPV kommt bei Patienten in Frage:
- Die eine schwere, nicht heilbare Tumorerkrankung haben und aufgrund eines komplexen Beschwerdebildes unterstützend eine spezialisierte Palliativversorgung benötigen.
- Patienten mit schweren neurologischen (z.B. Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)) oder internistischen Erkrankungen (z.B. chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)), bei denen durch die Palliativversorgung eine bessere Lebensqualität erreicht werden kann.
Dauer
Die Dauer der Versorgung ist individuell unterschiedlich, weil sie vom Krankheitsverlauf und den Symptomen des Patienten abhängig ist. Ein Krankenhausarzt kann eine Verordnung für 7 Tage ausstellen, während Praxisärzte eine unbegrenzte Verordnung ausstellen können.
Achtung: Je nach Kassenzugehörigkeit gibt es Unterschiede, wie lange die Versorgung genehmigt wird und ob und wann es eine Folgeverordnung braucht. Entscheidend ist jedoch, dass die Versorgungsdauer so lange anhält bis zum Versterben des Patienten oder bis in eine andere Versorgungsform gewechselt wird (z.B. AAPV).
SAPV-Verordnung
Eine Behandlung durch eine SAPV muss ärztlich verordnet werden. Sie kann durch einen Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt verordnet werden.
Die Verordnung muss vom Patienten, dem verordnenden Arzt und dem SAPV-Team unterschrieben werden.
Kosten
Die Übernahme der Kosten der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) durch die gesetzlichen Krankenkassen ist seit 2007 gesetzlich verankert.
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Quellen
Quellen
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV); Letzter Abruf: 15.11.2023
Schneider, W., Eschenbruch, N., Eichner, E. (2011) Wirksamkeit und Qualitätssicherung in der SAPV-Praxis – Eine explorative Begleitstudie Ergebnisbericht . http://www.sapv-forschung.de/fileadmin/user_upload/files/SAPV-Abschlussbericht_Wirkung-Wirksamkeit_FINAL.pdf; Letzter Abruf: 15.11.2023
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