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Stationäre Hospize

Auf einen Blick

  • Stationäre Hospize sind für Patienten mit fortgeschrittenen lebenslimitierenden Erkrankungen, die stationär versorgt werden möchten, aber keinen Krankenhausaufenthalt benötigen
  • Die ärztliche Versorgung wird von Hausärzten oder Ärzten der SAPV geleistet
  • Stationäre Hospize sind eigenständige Einrichtungen

Hinweis: Die Informationen dieses Fachtextes können und sollen eine ärztliche Meinung nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.

Hände von Patient werden gehalten

Bedeutung

Stationäre Hospize ermöglichen Menschen mit unheilbarer fortgeschrittener Erkrankung eine stationäre Begleitung, wenn eine Behandlung im Krankenhaus nicht nötig ist. Sie bieten einen Ort, an dem Menschen in ihrer letzten Lebensphase begleitet werden.

In einem stationären Hospiz stehen erfahrene Mitarbeitende zur pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Begleitung zur Verfügung. Die ärztliche Versorgung erfolgt durch Hausärzte mit palliativmedizinischer Erfahrung oder SAPV-Teams, die bei Bedarf gerufen werden können. 

Ziele

Das Ziel eines stationären Hospizes ist schwerstkranken und sterbenden Menschen eine ganzheitliche Versorgung zu bieten, um ihren letzten Lebensabschnitt selbstbestimmt gestalten zu können. Es bietet Menschen mit schweren fortgeschrittenen lebensbegrenzenden Erkrankungen, die keinen Krankenhausaufenthalt benötigen, die Möglichkeit einer stationären Versorgung. Sie kommt zum Tragen, wenn eine Versorgung zu Hause oder im Pflegeheim, auch mit externer Hilfe (z.B. Pflegedienst), nicht möglich ist.

Voraussetzungen

Um in ein stationäres Hospiz aufgenommen zu werden, muss:

  • Die Person an einer fortschreitenden nicht heilbaren Erkrankung leiden
  • Eine Palliativversorgung notwendig und/oder von der Person gewünscht sein
  • Die voraussichtliche Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder wenige Monate begrenzt sein
  • Keine Krankenhausbehandlung notwendig sein
Icon Checkliste

Ablauf

Die Zimmer in Hospizen sind wohnlich eingerichtet und Angehörige können die Patienten jederzeit besuchen und auch dort übernachten. Stationäre Hospize verfügen meist über Einzelzimmer, die es Bewohnern erlauben persönliche Gegenstände mitzubringen.

Kosten

Icon Kosten

Die Kosten für eine Versorgung im stationären Hospiz tragen zum Großteil (95% der zuschussfähigen Kosten) die gesetzlichen Krankenkassen. Der restliche Anteil wird von den Hospizen selbst getragen. Die Finanzierung eines Hospizes ist möglich durch Spenden und Ehrenamt. Seit 2009 müssen Versicherte keinen Eigenanteil mehr an der Versorgung zahlen.

Aufenthaltsdauer

Wie lange darf man in einem stationären Hospiz bleiben?

Die Aufenthaltsdauer in einem Hospiz ist nicht begrenzt, daher gibt es keine maximale Aufenthaltsdauer. Die Versorgung in einem Hospiz muss nur notwendig und vom Arzt bestätigt sein.

Unterschied zu Palliativstation

Hospize und Palliativstationen verfolgen prinzipiell dasselbe Ziel: Menschen trotz schwerer Erkrankung eine würdige und selbstbestimmte letzte Lebensphase gewährleisten. Dennoch unterscheiden sie sich bei ihren Aufgaben und ihrer Ausgestaltung.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

  • Das Ziel von Palliativstationen ist es Menschen wieder in ihr häusliches Umfeld, ein stationäres Hospiz oder eine Pflegeeinrichtung zu entlassen. Hospize sind darauf ausgelegt, dass Menschen dort bis zu ihrem Tod verbleiben.
  • Palliativstationen sind Teil eines Krankenhauses und ärztlich geführt, während Hospize unabhängige Einrichtungen sind, die meist durch Vereine, gemeinnützige Organisationen, Stiftungen oder Kirchen getragen werden

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Quellen

Zuletzt geändert am 24.08.2023

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Quellen

Deutscher Hospiz und PalliativVerband e.V. Stationäre Hospize. https://www.dhpv.de/themen_teil-stationaere-hospize.html#:~:text=Es%20steht%20allen%20Menschen%20unabh%C3%A4ngig,der%20eine%20Heilung%20ausgeschlossen%20ist; Letzter Abruf: 24.08.2023

Leitlinienprogramm Onkologie (2021) Patientenleitlinie: Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung. In: „Leitlinienprogramm Onkologie“ der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), der Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und der Stiftung Deutsche Krebshilfe. https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Patientenleitlinien/Patientleitlinie_Palliativmedizin-1980012.pdf; Letzter Abruf: 24.08.2023

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