Die Patientenverfügung
Die Patientenverfügung kommt zum Einsatz, wenn Patienten nicht mehr selbst über ihre Behandlung entscheiden können. Hier beantworten wir Ihnen in Kürze alle wichtigen Fragen dazu.
Auf einen Blick
- Eine Patientenverfügung ist die schriftliche Festlegung des Patientenwillens für den Fall, dass er nicht mehr entscheidungsfähig ist oder seinen Willen nicht mehr äußern kann (aufgrund von reduziertem oder fehlendem Bewusstsein)
- Sie kann freiwillig gemacht werden
- Liegt keine Patientenverfügung vor, wird nach dem mutmaßlichen Willen des Patienten gehandelt
- Damit sie im Ernstfall auch angewendet werden kann, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Hinweis: Die Informationen dieses Fachtextes können und sollen eine ärztliche oder juristische Meinung nicht ersetzen und dürfen nicht zur Selbstdiagnostik oder -behandlung verwendet werden.
Bedeutung
Eine Patientenverfügung: was ist das?
Achtung: die Patientenverfügung sollte nicht mit der Vorsorgevollmacht verwechselt werden. Diese dient dazu, jemanden als Vertreter zu benennen, der einen in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn man dies selbst nicht kann.
Damit ein Arzt jemanden behandeln kann, braucht er die Zustimmung des Patienten. Lehnt der Patient eine Behandlung oder Untersuchung ab, so muss sich der Arzt daran halten, auch wenn er sie für angebracht hält. Der Patient entscheidet über seinen eigenen Körper.
Schwierig wird es in Fällen, in denen der Patient nicht mehr einwilligen kann oder nicht mehr äußern kann, was er möchte oder was er nicht möchte. Zum Beispiel, wenn er durch Krankheit oder Unfall nicht mehr dazu in der Lage ist. Dies kann sein, weil:
- er bewusstlos ist.
- sein Bewusstsein beeinträchtigt ist (z.B. bei einer fortgeschrittenen Demenz).
In diesen Fällen ist der Patient nicht mehr einwilligungsfähig. Dennoch muss über seine Behandlung entschieden werden. Damit diese Behandlung dem Willen des Patienten entspricht, kann er diesen vorher niederschreiben. Hierzu dient die Patientenverfügung (§ 1901a BGB), in der genau dieser Patientenwille für bestimmte medizinische Situationen festgelegt ist. Der Patient beschreibt in der Patientenverfügung individuell, unter welchen Bedingungen und in welchen Situationen Behandlungen begonnen, fortgesetzt oder abgebrochen werden sollen.
Übrigens: Um eine Patientenverfügung zu machen, muss man volljährig sein. Ab 18 Jahren gilt man rechtlich als erwachsen und damit als einwilligungsfähig. Der Arzt muss die Einwilligungsfähigkeit nicht feststellen, sondern nur überprüfen, wenn Zweifel daran bestehen, z.B. wenn eine psychische Störung vorliegt, wie Delir oder eine Demenz.
Anwendung
Wozu braucht man eine Patientenverfügung?
Gut zu wissen: Eine Patientenverfügung sollte mit Angehörigen und Freunden vorab besprochen werden, damit sie über Ihre Wünsche Bescheid wissen. Sie können Sie auch als Zeugen auf der Patientenverfügung unterschreiben lassen. Das hilft Ihren Angehörigen auch, Sie in Gesprächen mit den Ärzten glaubhaft zu vertreten.
Inhalt
Hinweis: Die erwünschten Maßnahmen in der Patientenverfügung werden nur gemacht, wenn sie auch medizinisch indiziert und rechtlich erlaubt sind. Sie können diese nicht einfordern, wenn keine Indikation vorliegt oder es sich um eine strafbare Handlung, wie „Tötung auf Verlangen“ handelt.
Wenn Sie die Patientenverfügung machen, beachten Sie:
- Keine allgemeinen Formulierungen verwenden: vermeiden Sie pauschale Formulierungen wie „unerträgliches Leiden“, „ich lehne künstliche Ernährung ab“ oder „ich will keine Apparatemedizin“. Dies ist unpräzise und wird voraussichtlich nicht beachtet. Je genauer Sie die jeweilige medizinische Situation beschreiben, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie von allen Beteiligten beachtet wird.
- Begründen Sie Ihre Entscheidung: Sagen Sie nicht nur, dass Sie eine bestimmte Maßnahme möchten oder ablehnen, denn es ist wichtig, dass Ihre Motivation klar wird und damit Ihre Wertvorstellungen (diese können auch religiös geleitet sein). Dadurch wird deutlich, was Sie in Ihren Entscheidungen anleitet. So kann in ihrem Sinne entschieden werden, wenn es Ihnen selbst nicht mehr möglich ist. Dies gilt vor allem bei Vordrucken, wo Sie nur ankreuzen müssen. Schreiben Sie einen Freitext dazu in dem Sie die Entscheidungen erklären. (z.B.: Was ist für Ihre Lebensqualität wichtig? Was habe ich selbst erlebt, vielleicht innerhalb der Familie oder bei Freunden?).
Es gilt: In manchen Einrichtungen der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe wird das Konzept „Behandlung im Voraus planen (BVP)“ angeboten, das Menschen dabei unterstützt, ihre weitere Versorgung zu planen (u.a. die Patientenverfügung). Der Vorteil ist, dass diese Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden können.
FAQs
Wichtige Fragen und Antworten in Kürze
Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?
Grundsätzlich immer, es sei denn sie wurde oder wird widerrufen. Allerdings lohnen sich regelmäßige Aktualisierungen (die Empfehlung ist: alle 2 Jahre mit Unterschrift und Datum), um sicherzustellen, dass Ihre Einstellungen und Wünsche sich nicht verändert haben.
Muss ich eine Patientenverfügung machen?
Nein, es ist nicht rechtlich verpflichtend eine Patientenverfügung zu haben.
Woher bekommt man eine Patientenverfügung?
Es gibt viele kostenlose Vorlagen oder Formulare, z.B. auch bei Krankenversicherungen oder der Ärztekammer. Die Verbraucherzentrale bietet an, eine Patientenverfügung online zu erstellen mit Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz. Andere Vorlagen sind kostenpflichtig, enthalten dafür meist weitere Vorlagen und Infomaterial.
Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
Nein. Rechtliche Gültigkeit erlangt sie durch die Unterschrift des Verfassers.
Muss mir ein Arzt bei der Erstellung der Patientenverfügung helfen?
Nein, aber es kann sehr hilfreich sein, da er sie zu den möglichen Situationen und Maßnahmen beraten kann. So kann verhindert werden, dass Angaben ungenau sind und wirklich nur das, was Patienten möchten auch verschriftlicht wird. Teilweise entstehen dafür allerdings Kosten für die Beratung, die der Patient meist selbst trägt, da es keine Kassenleistung ist.
Muss meine Patientenverfügung beachtet werden?
Ja, wenn die Situation, in der sie zu tragen kommt in der Patientenverfügung beschrieben und dafür Maßnahmen festgelegt worden sind. Ansonsten wird sich an ihr orientiert und der Bevollmächtigte oder Betreuer trifft auf ihrer Grundlage eine Entscheidung.
Wo hinterlegt man eine Patientenverfügung?
Sie muss im Ernstfall gefunden werden und zugänglich sein, denn bis die Patientenverfügung den Behandlern vorliegt, wird nicht danach gehandelt. Die Behandlung stimmt in diesem Fall vielleicht nicht mit dem Patientenwillen überein. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Zuhause: bitte teilen sie einem Angehörigen oder ihrem Bevollmächtigten mit, wo das Dokument zu finden ist. Führen Sie einen Hinweis auf ihre Patientenverfügung gut sichtbar im Geldbeutel mit sich. Achten sie darauf, dass der Aufbewahrungsort zugänglich ist.
- Zusätzlich sollte eine Kopie bei ihrem Arzt oder auch mehreren Ärzten hinterlegt werden.
- Beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (kostenpflichtig)
- Bei manchen Krankenversicherungen ist eine Hinterlegung möglich
- Leben Sie in einem Pflegeheim können Sie dort eine Kopie hinterlegen
- Sie können unter den Notfalldaten auf ihrer Gesundheitskarte (eGK) und/oder in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) angeben, dass sie eine Patientenverfügung haben und wo sie hinterlegt ist.
Brauche ich eine Patientenverfügung, wenn ich eine Vorsorgevollmacht habe?
Ja, denn die Vorsorgevollmacht regelt nur wer einen vertritt, im Falle, dass man nicht mehr selbst über seine medizinische Behandlung entscheiden kann. Die Patientenverfügung ist der niedergeschriebene Wille, die dem Vorsorgebevollmächtigten als Entscheidungsgrundlage dient.
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Quellen
Quellen
Bundesärztekammer (2019) Hinweise und Empfehlungen der Bundesärztekammer zum Umgang mit Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit bei erwachsenen Patienten. https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/Recht/Einwilligungsfaehigkeit.pdf; Letzter Abruf: 26.06.2023
Bundesministerium der Justiz (2023) Broschüre Patientenverfügung: wie sichere ich meine Selbstbestimmung in gesundheitlichen Angelegenheiten? . https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Patientenverfuegung.html?nn=17634; Letzter Abruf: 03.08.2023
Petri, S., Zwißler, B., in der Schmitten, J. et al. (2022) Behandlung im Voraus Planen – Weiterentwicklung der Patientenverfügung. In: Internist. https://link.springer.com/article/10.1007/s00108-022-01333-9; Letzter Abruf: 03.08.2023
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